Die EnergieZukunft gemeinsam mit den Bürger:innen der Region zu gestalten ist Kern der Identität der Genossenschaft EnergieZukunft WEIZplus eGen. Als erste große Beteiligungsinitiative werden wir drei Photovoltaikanlagen in der Region WEIZplus errichten und so die regionale Energieinfrastruktur weiter stärken.
Die Anlagen in Gleisdorf, Weiz und am Kleeberg werden jährlich rund 550 MWh nachhaltigen Sonnenstrom erzeugen – genug erneuerbare Energie, um den Strombedarf von rund 170 Haushalten zu decken. Gleichzeitig werden jedes Jahr rund 180 Tonnen CO₂ eingespart, die sonst bei konventioneller Stromerzeugung im österreichischen Strommix anfallen würden.
Durch die Möglichkeit, die Finanzierung der Projekte durch Gewährung von Nachrangdarlehen zu unterstützen, erhalten alle die Chance an den Projekten mitzuverdienen. Beteiligte unterstützen nicht nur die regionale Energiewende sondern halten auch die Wertschöpfung in der Region, denn die Erträge aus der grünen Stromproduktion kommen sowohl der lokalen Wirtschaft als auch den Menschen vor Ort zugute.
Investitionen oder Veranlagungen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Geldes oder des Risikos, möglicherweise keine Rendite zu erhalten.
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läuft bis 30.11.2025 um 23:59 Uhr
Am Dach der Arbeitsgemeinschaft ERNEUERBARE ENERGIE GmbH wird eine 20 kWp Aufdach-PV-Anlage realisiert.
Das AEE ist heute eines der führenden europäischen Institute der angewandten Forschung auf dem Gebiet erneuerbarer Energie und Ressourceneffizienz und somit ein perfekter Umsetzungspartner für eine Bürgerbeteiligung in der Region WEIZplus.
100% des erzeugten PV-Stroms wird dank einer Stromabnahme- Nutzungsvereinbarung an die Arbeitsgemeinschaft ERNEUERBARE ENERGIE GmbH geliefert. Der Strom wird u.a. auch über Wallboxen die Mobilitätswende begünstigen und ein Stromspeicher wird dabei helfen, den Strom der nicht direkt verbrauchen werden kann später zur Verfügung zu haben. Stromspeicher und Wallboxen sind im Eigentum von AEE GmbH bzw. AEE INTEC.
In der Energiestraße 4 in Weiz wird eine ca. 250 kWp PV-Anlage am Dach des Wirtschaftshofs in der Gemeinde Weiz realisiert.
Der Wirtschaftshof Weiz ist Dreh- und Angelpunkt für kommunale Aufgaben der Stadtgemeinde Weiz. Müllabfuhr, Garten- und Landschaftspflege, Wasserversorgung, Winterdienst, Reparaturen, Straßenarbeiten, Sperrmüllentsorgung. Der Strom der geplanten PV-Anlage von ca. 250 kWp führt zu einer Eigenbedarfsdeckeng von ca. 40% am Wirtschaftshof Weiz. Der Überschuss wird in die lokale Energiegemeinschaft EnergieWerkWeiz EEG eingespeist. So kommt diese Anlage der Gemeinde Weiz und seiner Bevölkerung in vielfältig zugute.
Unweit des Aussichtsturms Kleeberg entsteht mit deiner Mithilfe eine innovative Agri-PV-Anlage mit 300 kWp.
Bei Agri-PV Anlagen handelt es sich um eine Kombination aus Photovoltaikanlage und landwirtschaftlicher Nutzung einer Fläche. Sie ermöglicht die gleichzeitige Erzeugung von Strom und landwirtschaftlichen Produkten auf derselben Fläche, wodurch die Flächeneffizienz erhöht und die Energiewende gefördert wird.
Mit den gewährten Nachrangdarlehen wird die EnergieZukunft WEIZplus eGen Photovoltaikanlagen finanzieren und betreiben. Die errichteten PV-Anlagen sind in Besitz der Genossenschaft und der produzierte Sonnenstrom wird in der Region (Energiegemeinschaften, Firmen und kommunale Einrichtungen) vermarkten. Strom, der auf diesen kurzen Absatzwegen nicht vermarktet werden kann, wird über die ÖMAG Marktprämie ins öffentliche Netz eingespeist.
Mit den Einnahmen aus dem vermarkteten Strom können die laufenden Kosten für Wartung, Versicherung und Pachten für die genutzten Dach- bzw. Freiflächen bezahlt werden. Zusätzlich können die gewährten Nachrangdarlehen verzinst zurückgezahlt werden.
Nach Ablauf des Darlehenszeitraums verbleiben die Anlagen voraussichtlich noch mindestens 15 weitere Jahre in Betrieb und versorgen die Region mit grünem Sonnenstrom und die EnergieZukunft WEIZplus eGen kann die Erlöse für weitere nachhaltige Projekte in der Region nutzen.
Die unten dargestellte Tabelle zeigt, wie die Rückzahlung eines gegebenen Nachrangdarlehens in Höhe von 5.000€ über die Laufzeit von 10 Jahren geplant ist.
Bei dieser Beteiligungskampagne erhält ein(e) Investor:in in der Beispielrechnung eine jährliche Rückzahlgungsrate die sich aus einem gleichbleibenden Tilgungsbetrag und einem Zinsbetrag, der 3% der Restschuld des zurückliegenden Jahres beträgt, zusammensetzt.Jahr | Datum | Rückzahlungsrate | davon Zinsen | davon Tilgung |
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1 | Dezember 2026 | 650,00€ | 150,00€ | 500,00€ |
2 | Dezember 2027 | 635,00€ | 135,00€ | 500,00€ |
3 | Dezember 2028 | 620,00€ | 120,00€ | 500,00€ |
4 | Dezember 2029 | 605,00€ | 105,00€ | 500,00€ |
5 | Dezember 2030 | 590,00€ | 90,00€ | 500,00€ |
6 | Dezember 2031 | 575,00€ | 75,00€ | 500,00€ |
7 | Dezember 2032 | 560,00€ | 60,00€ | 500,00€ |
8 | Dezember 2033 | 545,00€ | 45,00€ | 500,00€ |
9 | Dezember 2034 | 530,00€ | 30,00€ | 500,00€ |
10 | Dezember 2035 | 515,00€ | 15,00€ | 500,00€ |
Summe | 5.825,00€ | 825,00€ | 5.000,00€ |
Information: Der hier zur Verfügung gestellte Darlehensvertrag dient als Muster zur Durchsicht.
Die persönlichen Darlehensverträge werden postalisch zugesandt. Erst auf Basis dieses persönlichen Darlehensvertrag erfolgt die Einzahlung des gewährten Nachrangdarlehens auf das Konto von WEIZplus.
Die EnergieZukunft WEIZplus eGen will finanzielle Mittel für die Umsetzung von Erneuerbaren Energieprojekten in der Region WEIZplus erlangen. Zu diesem Zweck wird eine Beteiligung für Bürger:innen per Nachrangdarlehensgewährung angeboten.
Darlehensgebende Personen ermöglichen die Umsetzung nachhaltiger Energieprojekte und profitieren vielschichtig:
Akzeptiert ein Geldgeber eines Darlehens, dass er in Bezug auf die Rückzahlung den Darlehens rangmäßig hinter andere Gläubiger tritt, spricht man von einem Nachrangdarlehen. Das bedeutet, dass eine darlehensgebende Person akzeptiert, dass das Darlehen im Insolvenzfalls der darlehensnehmenden Organisation,erst nach anderen Gläubigern rückgezahlt wird (geregelt durch die Nachrangklausel).
Eine spezielle Form des Nachrangdarlehens ist das sogenannte „qualifizierte Nachrangdarlehen“. Hier muss die darlehensnehmende Organisation bei Fälligkeit keine Rückzahlung leisten, wenn sie dadurch in eine finanzielle Notlage geraten würde. Eine Rückzahlung kann so lange nicht gefordert werden, solange diese eine Insolvenz für die darlehensnehmende Organisation bedeuten würde.
Die Teilnahme steht allen natürlichen Personen offen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU haben.
Voraussetzung dafür, dass WEIZplus eine Investitionsanfrage annehmen kann, ist eine erfolgreiche Prüfung der persönlichen Daten (Geldwäscheprävention) sowie die Mitgliedschaft der darlehensgebenden Person in der ausschreibenden Genossenschaft EnergieZukunft WEIZplus eGen. Eine Zeichnung ohne aufrechter Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
Jede:r Teilnehmer:in verpflichtet sich bei Abgabe seines Investitionsangebots, die vollständige Lektüre und das Verständnis der Risikoaufklärung sowie der Teilnahmebedingungen zu bestätigen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Aktion.
Im Zeichnungszeitraum kannst du über den Button „Jetzt mitmachen“ der EnergieZukunft WEIZplus eGen ein Darlehen anbieten. Dafür musst du ein Benutzer:innenkonto auf der WEIZplus.at anlegen bzw. dich an deinem bestehenden Konto anmelden. Danach füllst du ein Online-Formular mit den relevanten Angeben zu deinem Darlehensangebot inklusive der gewünschten Höhe aus, bestätigst deine Angaben und sendest dein Angebot ab. Fertig!
Im Anschluss prüft WEIZplus dein Angebot und informiert dich über die nächsten Schritte.
Aufgrund des Organisationsaufwandes bei der Bearbeitung jeden Vertragsverhältnisses mit Nachrangdarlehensgeber:innen beträgt die Mindesthöhe für ein Nachrangdarlehensangebot 2 500 Euro.
Das Nachrangdarlehensangebot muss einen durch 100 teilbaren Betrag umfassen.
Von einzelnen Anlegenden dürfen gemäß Anlegerschutz (§ 3a AltFG) innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten maximal 5 000 Euro entgegengenommen werden, es sei denn:
Nach rechtzeitiger vor Ablauf der Annahmefrist erfolgter Einzahlung deines Darlehensbetrags auf das Bankkonto von WEIZplus läuft ab dem ersten Tag nach der Annahmefrist der Zinszeitraum.
WEIZplus zahlt dir in weiterer Folge jährlich eine Annuität zurück. Das heißt, du bekommst über den gesamten Finanzierungszeitraum jährlich einen gleichbleibenden Betrag der sich aus einem Zins- und einem Tilgungsteil zusammensetzt. Am Ende des Finanzierungszeitraums hast du den gesamten Darlehensbetrag inklusive der Zinsen von WEIZplus zurück erhalten.
Du unterstützt ein nachhaltiges Projekt mit regionalem und gesellschaftlichem Mehrwert. Zudem erhältst du eine feste Verzinsung auf dein eingesetztes Kapital.
Mit relativ kleinen Beträgen kannst du Teil einer größeren Bewegung werden werden und die Energietransformation in der Region WEIZplus aktiv positiv beeinflussen und von deinem Engagement finanziell profitieren.
Bei dieser alternativen Form der Finanzierung gibt keine Einlagensicherung wie bei Bankguthaben, sodass es im Falle einer Insolvenz des Emitenten WEIZplus sein kann, dass anlegende Personen ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren, da sie per Vertrag gegenüber anderen Gläubigern nachrangig gestellt sind.
Zudem können Projektverzögerungen oder wirtschaftliche Schwierigkeiten die Rückzahlung und Zinszahlung beeinflussen.
Lies Dir alle, hier zur Verfügung gestellten Projektdokumente, insbesondere den Nachrangdarlehensvertrag und das Informationsblatt genau durch und hinterfrage, ob Du bereit bist, die Investition unter den beschriebenen Voraussetzungen zu tätigen.
Investiere nur so viel, wie Du langfristig entbehren kannst.
Ja, mit deiner Investition unterstütz du direkt den Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und nachhaltige Entwicklung der Region.
Mit Know-How, Überzeugung und Leidenschaft setzt die EnergieZukunft WEIZplus eGen deine Investition für nachhaltige, umweltfreundliche Energielösungen und eine lebenswerte und energieeffiziente Zukunft in der Region WEIZplus ein.
Die darlehensgebende Person kann – sofern es sich um einen Konsumenten im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) handelt – binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen hierfür anzugeben, vom Vertrag zurücktreten. Die Widerrufserklärung muss rechtzeitig übermittelt werden, damit die Widerrufsfrist auch eingehalten werden kann. Diese hat schriftlich zu erfolgen. Eine ordentliche Kündigung ist vor Ablauf der Laufzeit des Nachrangdarlehens nicht möglich.
Die Annahme des Darlehensangebots, das Rücktritts- oder Kündigungsrecht ist vertraglich geregelt. In bestimmten Fällen ist die darlehensnehmende Organisation berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. das angebotene Nachrangdarlehen nicht anzunehmen. Hierzu bedarf es keiner Nachfristsetzung oder vorherigen Mahnung. Darunter fällt:
Kommt es zu einem Rücktritt ist die darlehensnehmende Organisation verpflichtet das gesamte bereits eingezahlte Darlehen an die darlehensgebende Person zurückzubezahlen. Hierfür dürfen von der darlehensgebenden Person keine Zinsen verrechnet und verlangt werden.
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