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FAQ – Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG)

Hier bekommst du eine Antwort auf häufig gestellte Fragen

Was sind Erneuerbare Energie-Gemeinschaften (EEG)?

Erneuerbare Energie-Gemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Nutzung von Strom. Diese ermöglichen vorteilhafte Tarife für PV-Besitzer und bessere Tarife für Stromverbraucher. Voraussetzung zur Teilnahme an einer EEG ist ein kostenlos installierter Smart Meter, der von Ihrem bestehenden Energieversorger geliefert wird.

Durch EEGs wird die dringend benötigte Energiewende gemeinsam realisierbar. Gemeinsames Engagement und innovative Lösungsansätze kommen somit allen in der Region zugute.

 

Was sind die Vorteile von Erneuerbaren Energie-Gemeinschaften (EEG)?

Der größte wirtschaftliche Vorteil liegt bei den EEGs darin, dass sich die Netzgebühren um rund 28 % reduzieren und der Erneuerbare-Förderbeitrag sowie die Elektrizitätsabgabe entfallen. Dies spart etwa 4 bis 5 Cent/kWh (ca. 50 €/Jahr für Privathaushalte). EEGs fördern den Ausbau lokaler erneuerbarer Energiequellen und bieten soziale Vorteile durch sozial verträgliche Tarife. Sie stärken die regionale Versorgungssicherheit und ermöglichen es, aktiv an der Energiezukunft mitzuwirken.

Erneuerbare Energie wird regional sofort verbraucht, ohne das Netz zusätzlich zu belasten und fördert somit eine nachhaltige Energiewende.

Aus diesem Grund wird EEGs ein großer Teil der Netzgebühren erlassen und die Elektrizitätsabgabe entfällt komplett. Das macht den innerhalb der EEG weitergegebenen Strom günstiger und es entsteht eine Win-Win-Situation für Verbraucher (Consumer) und Produzenten (Prosumer).

Der Energiepreis wird jährlich von der EEG festgelegt und bringt Kostensicherheit für den Verbraucher und Ertragssicherheit für den Produzenten.

 

Wer kann unseren Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) beitreten?

Ob als Gemeinde, Privatperson, als großes Industrieunternehmen, kleiner, mittelgroßer oder auch landwirtschaftlicher Betrieb, in der EnergieZukunft WEIZplus bist du herzlich willkommen.

 

Wie finde ich heraus an welchem Umspannwerk ich angeschlossen bin?

Je nachdem ob du im Stromnetzgebiet der Feistritzwerke-STEWEAG-GmbH oder Energienetze Steiermark GmbH liegst, kannst du unter folgenden Web-Links eine Abfrage für deine Zählpunkte durchführen und dich danach bei einer Energiegemeinschaft anmelden.

Alternative kannst du uns auch deinen Zählpunkt (findest du auf der Stromrechnung) an energiegemeinschaften@weizplus.at senden

 

Wie trete ich der EnergieZukunft WEIZplus bei?

Die EnergieZukunft WEIZplus ist als Genossenschaft organisiert. Mitglieder der Genossenschaft können grundsätzlich nur natürlichen Personen, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften des Unternehmensgesetzbuches werden, die im Tätigkeitsgebiet der Genossenschaft ihren Wohnsitz bzw. Sitz haben.

Natürliche und juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften des Unternehmensgesetzbuches, deren Aufnahme im Interesse der Genos­senschaft gelegen ist.

Das Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere die Steiermark.

Als Bewerber musst du eine Beitrittserklärung unterschreiben. Darin bestätigst du, dass du die Regeln der Genossenschaft und die Entscheidungen ihrer Organe anerkennst. Außerdem muss du den Betrag für mindestens einen Geschäftsanteil bezahlen. In der Beitrittserklärung müssen folgende Informationen angegeben werden: Name, Geburtsdatum, Beruf, Geschäfts- und Wohnadresse sowie E-Mail-Adresse bei natürlichen Personen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften müssen Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer (Vereinsregisternummer) und E-Mail-Adresse angegeben werden.

Wie trete ich einer der angeführten Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) bei?

Je nachdem an welchem Umspannwerk und welchem regionalen Nahebereich (Umspanner = UM) du liegst, kannst du einer unserer 100 % Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften beitreten.

Schicke uns gerne deine Zählpunktnummer (findenst auf der Stromrechnung) an energiegemeinschaften@weizplus.at und wir schicken dir den entsprechenden Anmeldelink.

 

Was kostet mich die Mitgliedschaft in einer der angeführten Energiegenossenschaften/Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG)?

Die Mitgliedschaft kostet 10 € einmalig. Ansonsten verrechnen wir nur Kosten für den tatsächlichen Stromverbrauch. Die Anzahl der Zählpunkte spielt somit keine Rolle. Das macht uns auch zur nachhaltigsten und günstigsten Energiegemeinschaft.

 

Wer legt die Tarife fest?

Die Tarife werden gemäß den Statuten vom Vorstand festgelegt. Der Vorstand bestimmt auch, wie die Tarife berechnet werden. Dabei muss dieser sowohl die Interessen der Verbraucher als auch der Einspeiser berücksichtigen. Die aktuellen Tarife werden auf dieser Webseite veröffentlicht.

 

Kann ich meinen gesamten Strombedarf über die Erneuerbare Energie-Gemeinschaften (EEG) decken?

Da der Strom in unseren EEGs derzeit ausschließlich aus Photovoltaik-Anlagen stammt, kann voraussichtlich nur ein Teil des gesamten Strombedarfs durch diese EEGs gedeckt werden.

 

Wie wird mein restlicher Strombedarf gedeckt?

Dein bestehender Vertrag mit dem aktuellen Stromversorger bleibt bestehen. Dieser versorgt dich weiterhin mit dem restlichen Strom, den du benötigst.

 

Ist es möglich, meinen gesamten erzeugten Strom an die Energiegenossenschaften/Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) zu verkaufen?

Nur der Strom, der zum Zeitpunkt der Erzeugung direkt von einem Mitglied der EEG verbraucht wird, kann über die EEG verkauft werden. Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt weniger Strom innerhalb der EEG benötigt wird als produziert, wird der überschüssige Strom ins Netz eingespeist und wie bisher von Ihrem Stromversorger abgenommen.

 

Muss ich als Produzent meinen aktuellen Stromliefervertrag anpassen, wenn ich einer der angeführten Energiegenossenschaften/Erneuerbare Energiegemeinschaften beitrete?

Nein, eine Anpassung Ihres Stromliefervertrags ist nicht notwendig. Der Strom, den du nicht über die EEG verkaufen kannsst, wird weiterhin ins Netz eingespeist und von deinem Stromversorger abgenommen.

 

Wie lange bin ich nach dem Beitritt verpflichtet, Mitglied einer der genannten angeführten Energiegenossenschaften/Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEGs) zu bleiben?

Die Kündigungsfrist für den Strombezug ist ein Monat mit Monatsende, die Mitgliedschaft für die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften kann entsprechend der jeweiligen Satzung/Statut noch etwas länger sein, dafür fallen aber keine Kosten für dich an.

 

 

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